Wenn Kassenprüfer nichts zu beanstanden haben

Nicht selten sind sie Anwalt, Steuerberater, Ärzte oder Lehrer. Und häufig sind sie im etwas reiferen Alter. Bei der Wahl der Kassenprüfer vertrauen die meisten Vereine auf Mitglieder, die aufgrund ihres Alters, von Berufs wegen und nicht zuletzt angesichts ihrer Persönlichkeit ein Höchstmaß an Korrektheit und Integrität besitzen.

Schon allein für den Fall der Fälle, dass einmal ein Kassenbericht Mängel aufweisen sollte, ist es wichtig, dass die Überprüfung nicht angezweifelt wird – zumal dann sofort die Frage ansteht, wie der Verein weiter vorgehen soll.

JEDOCH: Die Realität bundesdeutschen Vereinslebens sieht eine fehlerhafte oder unvollständige Kassenführung als die sprichwörtliche „Ausnahme von der Regel“ – unabhängig vom Verein ist deshalb folgendes Szenario Usus.

Die Entlastung der Vorstandschaft

Mit den Vorstandswahlen erfolgt auch die Wahl der Kassenprüfer; je nach Vereinssatzung können dies ein oder mehrere Mitglieder sein. Bewährt haben sich zumindest bei kleineren Vereinen meist zwei Kassenprüfer.

  1. Vor der nächsten Mitgliederversammlung/Jahreshauptversammlung bittet der Kassier bzw. Schatzmeister die Kassenprüfer zur Prüfung der Kasse bzw. seines Kassenberichts.
  2. Exkurs in der Praxis: Die Prüfung erfolgt – weil es einfacher und bequemer ist – sehr häufig beim Kassenwart zuhause. Bei aller Akkuratesse der Prüfung ist es dem Kassier nicht verboten, seinen Gästen Kaffee und Kuchen anzubieten.
  3. Die Kassenprüfer sehen im Detail nach, ob alle Belege vorhanden sind und ob Einnahmen sowie Ausgaben übersichtlich dargestellt sind und stimmen. Der Fokus: Das Vermögen eines Vereins muss im Berichtszeitraum ordnungsgemäß verwaltet worden sein.
  4. Die Kassenprüfer erstellen einen (kurzen) Prüfungsbericht, den sie (mit Datum und Ortsangabe) unterschreiben.
  5. Bei der Mitgliederversammlung bzw. Jahreshauptversammlung trägt der Kassenwart den Kassenbericht vor.
  6. Ein Kassenprüfer berichtet der Versammlung, dass es keine Beanstandungen zur Kassenführung gab.
  7. Der Kassenprüfer beantragt die Entlastung des Kassiers und der Vorstandschaft, die per Abstimmung erfolgt.

Punkt 7. ist von elementarer Bedeutung für die Vereinsgeschäfte, denn ohne Entlastung sind zum Beispiel Neuwahlen schwerlich möglich.

Für die Vereinskultur und insbesondere für die allseits anerkannte Stellung des Kassenwarts ist jedoch in fast jedem Verein Punkt 6. ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Es ist die Gelegenheit, die Arbeit des Kassiers zu würdigen – je nach rhetorischem Talent durchaus wortreich und mit blumigen Formulierungen.

Kennt Ihr Kassenprüfer oder seid Ihr selbst einer? Wisst Ihr von originellen oder dramatischen Geschichten rund um die Kassenprüfung? Dann freuen wir uns über einen Kommentar oder einfach eine eMail an blog@vereinskult.de

Mehr Informationen:

 

Twitter
Visit Us

One comment

  1. Berg

    Als Kassenprüfer bei der JFW habe ich die Kasse ohne Beanstandung auf ihre Richtigkeit geprüft. Nun muss ich bei der Jahreshauptversammlung den Bericht vorlegen und möchte die Aufgabe als Kassenprüfer abgeben. Wie sage ich das bei der Versammlung richtig. Bitte um Vorschläge. Vielen Dank im Voraus.
    Herzliche Grüße

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Back to Top
Twitter
Visit Us